Bei uns können Sie sicher sein! Wir sind der erste bei der Kfz-Innung Freudenstadt u. Calw anerkannte und einzige eingetragene (Stand 15.10.06) Kfz-Meisterbetrieb, der die Anerkennung für die Druchführung von GSP (Gassystemeinbauprüfung) oder GAP (Gasanlagenprüfung) nach § 41a i. V. m. Anlage XVII StVZO ausgestellt bekommen hat.
GSP/GAP-Nachweise dienen zur Vorlage bei dem Prüfingenieur für die anschließende Durchführung der Hauptuntersuchung (HU). Der Nachweis über die durchgeführte GSP, bei einer ECE R-115 genehmigten Gasanlage, dient zusätzlich zur Vorlage bei der Kfz-Zulassungsstelle zwecks Eintragung der Autogasanlage in die Fahrzeugdokumente. Eine zusätzliche Abnahme durch einen Prüfingenieur ist nicht erfoderlich.
Sprechen Sie mit uns. Wir beraten Sie gerne und kompetent.

